Die Perplex Sport und Mode GmbH & Co KG (Perplex) arbeitet mit dem Dienstleister SIT-Pay (SIT Solution for IT-Payment GmbH, Eiffestr. 76, 20537 Hamburg) zusammen und holt dort zur Bonitätsprüfung Auskünfte ein. Zu diesem Zweck werden Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) sowie die Bestelldaten (Artikel, Menge, Preis, Zahlungsmethode) vor Vertragsschluss dorthin weitergeleitet. Soweit SIT-Pay selbst keine ausreichenden Bonitätsinformationen vorliegen, kann SIT-Pay bei Auskunfteien weitere entsprechende Informationen unter Übermittlung der eben genannten Daten anfragen. Die hierfür eingesetzte Auskunfteien können sein:
- accoumio finance service GmbH, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg (T-Systems)
- Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg
- Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstr. 12, 41460 Neuss
- Delta Vista GmbH, Freisinger Landstr. 74, 80939 München
- D & B Deutschland GmbH, Havelstr. 9, 64295 Darmstadt
- Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
- SCHUFA Holding GmbH, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
- HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH, Eiffestr. 76, 20537 Hamburg
In Bezug auf § 28b BDSG "Scoring" weisen wir darauf hin, dass bei der Bonitätsprüfung Anschriftendaten zu Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes nach den Regeln des BDSG zum Einsatz kommen können.
SIT-Pay übermittelt an Perplex keine Detaildaten, sondern nur die Information, ob SIT-Pay die Ausführung der Bestellung unter Rechnungszahlung empfiehlt. Dies erfolgt in Form einer Ampel (Rot, Grün). Soweit das Ergebnis keine Rechnungszahlung ermöglicht, wird Ihnen diese nicht angeboten werden. Die Gründe der Entscheidung nebst Erläuterungen können von Ihnen bei SIT-Pay angefragt werden, die die Beauskunftung im Auftrag von Perplex vornimmt.
Bei nicht vertragsgemäßer Abwicklung gibt Perplex entsprechende Auskünfte an SIT-Pay weiter. Diese Datenübermittlung und -speicherung erfolgt gemäß den Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetzes nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Perplex, von SIT-Pay oder der Allgemeinheit erforderlich ist, und die in § 28a Abs. 1 Nr. 1-5 BDSG aufgezählten Kriterien erfüllt sind.
Wenn Sie Auskunft über die Sie betreffenden, bei Perplex zum Zweck der Bonitätsprüfung gespeicherten, personenbezogenen Daten erhalten möchten, können Sie sich schriftlich unter Hinzufügung einer Fotokopie Ihres Ausweises oder Passes an unseren Dienstleister SIT-Pay wenden, der die Beauskunftung im Auftrag von Perplex vornimmt.

























